Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an WrapBro's Fetahu, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1. Offerte und Auftrag
Preisangaben auf dieser Website sind Richtwerte. Verbindlich ist die schriftliche Offerte nach Besichtigung des Fahrzeugs. Ein Auftrag kommt mit deiner schriftlichen Bestätigung zustande.
2. Zustand des Fahrzeugs
Folie und Lackschutzfolie werden auf den bestehenden Untergrund aufgebracht. Vorschäden wie Steinschläge, Rost, Kratzer oder nachlackierte Partien können das Ergebnis beeinflussen und die Haftung der Folie beeinträchtigen. Wir weisen vor Arbeitsbeginn darauf hin. Für Schäden, die auf einen mangelhaften Untergrund zurückgehen, wird keine Haftung übernommen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir in jedem Fall; die Haftungsbeschränkungen dieser Bedingungen gelten insoweit nicht.
3. Vorschäden und Nachlackierungen
Beim Entfernen von Folie kann sich nicht fachgerecht ausgeführte Nachlackierung lösen. Ist ein Fahrzeug nachlackiert, ist dies vor Auftragserteilung mitzuteilen. Andernfalls entfällt die Haftung im Rahmen von Ziffer 2.
4. Termine
Termine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen durch Materiallieferungen oder zusätzlich festgestellten Aufwand berechtigen für sich allein nicht zur Auftragsauflösung. Bei erheblicher Verzögerung bleiben deine gesetzlichen Rechte vorbehalten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
Sagst du einen vereinbarten Termin ab, sag uns möglichst früh Bescheid. Für ein Fahrzeug wird der Platz in der Halle über mehrere Tage reserviert, und Folie wird oft schon zugeschnitten. Bis zur Vollendung darfst du jederzeit vom Auftrag zurücktreten. Nach Artikel 377 des Obligationenrechts schuldest du dann die Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und die volle Schadloshaltung. Bereits bestelltes oder zugeschnittenes Material gehört dazu. Bis dahin unberührte Termine kosten dich nichts.
5. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Zahlbar bei Abholung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ratenzahlung ist nach Anzahlung und schriftlicher Vereinbarung möglich.
6. Gewährleistung
Auf unsere Arbeit gewähren wir eine schriftliche Garantie. Für das Material gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, bei Lackschutzfolie zehn Jahre auf Vergilbung, Blasenbildung, Kratzer und Risse. Zwölf Jahre gewährt STEK nur bei Registrierung über STEK ONE innert 30 Tagen ab Anbringung und laufender Verwendung der vorgeschriebenen Pflegelösung. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Pflege, Hochdruckreiniger auf Folienkanten, Bürstenwaschanlagen, Unfälle sowie mechanische Einwirkung von aussen.
7. Pflege
Mit der Übergabe erhältst du Pflegehinweise. Werden diese nicht eingehalten, kann dies Garantieansprüche einschränken.
8. Eintragung und Zulassung
Bei Farbänderungen ist die Anpassung im Fahrzeugausweis Sache der Halterin oder des Halters. Wir informieren darüber, übernehmen die Anmeldung jedoch nicht.
9. Abholung
Fahrzeuge sind nach Fertigstellungsmeldung innert fünf Arbeitstagen abzuholen. Danach kann eine Standgebühr verrechnet werden.
10. Bildrechte
Wir fotografieren fertige Arbeiten und verwenden die Aufnahmen für Website und soziale Medien. Kontrollschilder werden auf Wunsch unkenntlich gemacht. Ein Widerspruch ist jederzeit ohne Nachteil möglich. Teile uns dies vor Arbeitsbeginn mit.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Amriswil, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 2026