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Neue Farbe,
neuer Eintrag.

Ändert sich die Farbe des Fahrzeugs, muss das im Fahrzeugausweis korrigiert werden. Auch bei einer Teilfolierung.

Die Meldepflicht

Die Farbe steht im Fahrzeugausweis. Ändert sie sich dauerhaft, muss der Eintrag korrigiert werden. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs foliert wird: in diesem Fall werden Haupt- und Zweitfarbe eingetragen.

Die Frist

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau verlangt, jede Änderung im Ausweis innert 14 Tagen zu melden. Andere Kantone handhaben es gleich.

Wie es abläuft

Fahrzeugausweis an das Strassenverkehrsamt schicken oder vorbeibringen, neue Farbe angeben, Ausweis kommt korrigiert zurück. Es fällt eine Gebühr an, und es dauert einige Arbeitstage.

Was nicht erlaubt ist

Bei spiegelnden Folien sind die Behörden zurückhaltend, weil sie andere Verkehrsteilnehmer blenden können. Massgebend ist die Richtlinie 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Wir sagen dir vor der Auswahl, ob deine Wunschfolie ein Thema wird.

Scheiben

Für Frontscheibe und vordere Seitenscheiben gelten Mindestlichtdurchlässigkeiten. Hinter der B-Säule bist du frei.

Angaben nach Strassenverkehrsamt Kanton Thurgau (Meldefrist 14 Tage) und Richtlinie 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa.

Das wird oft gefragt.

Muss ich vor dem Folieren zum Strassenverkehrsamt?
Nein. Der Eintrag wird nachher korrigiert. Vorher lohnt sich nur eine Rückfrage, wenn du eine spiegelnde oder sehr auffällige Folie willst.
Gilt das auch für Chrome Delete?
Zierleisten allein ändern die Fahrzeugfarbe nicht. Sobald aber Flächen in nennenswertem Umfang die Farbe wechseln, ist es meldepflichtig.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne Eintrag?
Das Fahrzeug stimmt dann nicht mit dem Ausweis überein. Das kann eine Beanstandung und eine Nachkontrolle nach sich ziehen.

Noch eine Frage offen?

Ruf an oder schreib uns. Wir erklären dir, was in deinem Fall Sinn ergibt, auch wenn du am Ende nichts machen lässt.